Insolvenzstudie: Experten fordern professionellere Insolvenzgerichte und ein präventives Sanierungsverfahren

| Analyse

Deutschland benötigt professionellere Insolvenzgerichte: Diese Meinung vertreten knapp 90 Prozent der befragten Experten in der jetzt von der Unternehmensberatung McKinsey & Company und der Kanzlei Noerr vorgelegten Analyse zum Insolvenzrecht: „InsO Studie 2018“. Sechs Jahre nach der Reform bestätigen die Experten dem deutschen Insolvenzrecht insgesamt zwar eine höhere Attraktivität im Vergleich zur früheren Rechtslage. Die Ergebnisse der Studie decken aber zugleich Schwächen auf und können zum Anlass genommen werden, durch weitere Verbesserungen den Restrukturierungsstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb zu stärken.

Um herauszufinden, wie gut sich das reformierte Insolvenzrecht in der Praxis bewährt, haben McKinsey und Noerr Sanierungs- und Insolvenzexperten befragt – darunter Anwälte, Richter und Rechtspfleger, Insolvenzverwalter, Gläubiger und Mitarbeiter von Banken. Rund 350 Experten haben geantwortet. Hintergrund: 2012 wurde das deutsche Insolvenzrecht modernisiert durch das „Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)“. Damit sollten die Restrukturierungschancen insolvenzbedrohter Unternehmen verbessert sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Insolvenzrechts erhöht werden. Denn gerade bei grenzüberschreitenden Insolvenzen haben die Unternehmen oft die Wahl, in welchem Land sie ihren Fall juristisch ansiedeln. Die Befragung greift zudem weitere ausgewählte Themen des Insolvenzrechts auf und geht damit über die ESUG-Änderungen hinaus.
 
Wichtige Ergebnisse der Studie:

  • Professionalisierung der Insolvenzgerichte: 89 Prozent der Befragten sprechen sich für mindestens eine Halbierung der Anzahl an Insolvenzgerichten aus.

  • Vorinsolvenzliches Verfahren: Eine deutliche Mehrheit von 70 Prozent hält die Einführung eines solchen Verfahrens in Deutschland für „sinnvoll“ oder sogar „erforderlich“.

  • Höhere Haftung in der Eigenverwaltung: Nach Mehrheit der Befragten sollten eigenverwaltende Organe wie ein Insolvenzverwalter haften. Zudem sollten Eigenverwaltungsverfahren nur für zuverlässige Schuldner möglich sein.
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